Unfallersatzwagen / Schutzbrief

 

Anhäger2.jpg Unfallersatzwagen
Haben Sie einen unverschuldeten Unfall erlitten?
Dann rufen Sie uns unter unserer 24 Stunden Servicenummer
03695-607740 an. Wir helfen Ihnen sofort und stellen Ihnen ein Ersatzwagen zur Verfügung. Unser Fachpersonal setzt die Ansprüche aus Mietwagen kometent und schnell durch. Wir haben mit vielen Versicherungen Rahmenabkommen, welche die Regulierung und Bearbeitung extrem verkürzt und erleichtert.

Wir stellen Ihnen Ihr Unfallersatzfahrzeug auch gerne nach Absprache bundesweit zu.

Ersatzwagenanspruch bei Unfallersatzwagen:
Die Mietkosten gehören nach ständiger Rechtssprechung zu jenem Aufwand, den der Schädiger oder seine Versicherung nach §249 Abs.2 BGB ersetzen muss. Voraussetzung ist allerdings ein täglicher Fahrbedarf von 20 km.

 

  Schutzbrief / Kaskoversicherung

Habe Sie eine Schutzbrief (z.B. ADAC, AVD usw) oder im Rahmen Ihrer Fahrzeugversicherung einen eingeschlossenen Schutzbrief, so können Sie auch bei selbstverschuldeten Unfall oder bei  Panne ein Ersatzfahrzeug auf Kosten der Versicherung anmieten. Rufen Sie uns an. Wir beraten Sie hierzu gerne!